Je nachdem, ob man das Bilderverbot als eigenständiges Gebot auffasst (wie in der reformierten, griechisch-orthodoxen und anglikanischen Tradition) oder nicht (wie in der lutherischen und katholischen Tradition, wo es fehlt), ergibt sich eine um eins verschobene Zählweise. Um die Zehn-Zahl zu bewahren, werden die beiden Begehrensverbote als zehntes Gebot zusammengefasst bzw. als neuntes und zehntes Gebot auseinandergenommen. Im Judentum zählt bereits die Präambel (2 Mose 20,2) als erstes Gebot, während das Verbot des Fremdkultes und das Bilderverbot das zweite Gebot umfassen.