Charta der Digitalen Grundrechte der EU (bzw. Digitalcharta): In dieser Charta werden Grundrechte für die digitale Welt formuliert, die von unterschiedlichen Gruppen und Einzelpersonen (u. a. Politiker, Wissenschaftler, Künstler, Kirchenvertreter) gefordert werden. Nach der gemeinsamen Erstellung des Textes durch ausgewählte Bürgerinnen und Bürger (Fassung von 2016) wurde dieser analog wie digital immer wieder diskutiert und kommentiert; diese Kommentare wurden dann in eine zweite Fassung (von 2017) integriert. Da auch diese Fassung von verschiedenen Seiten grundsätzlich kritisiert wurde, entschlossen sich die Initiatoren, die Charta grundlegend zu überarbeiten (Fassung 2018).