Kirchengemeinderat

ist die Bezeichnung für die Personen, die eine Kirchengemeinde in der evangelischen Landeskirche in Württem­berg und Baden leiten. In anderen Lan­des­kirchen heißt diese Kirchengemeinde­leitung z. B. Kirchenvorstand, Gemeindekir­chen­rat, Kirchgemeinderat, Presbyterium oder Ältes­tenkreis. Ihm gehören die von der Gemeinde gewählten Mitglieder und der Pfarrer/die Pfarrerin bzw. der Pastor/die Pastorin an. Da es in der evangelischen Kirche keine Unter­scheidung der Gläubigen in Priester und Laien gibt, ist jedes vollwertige Gemeinde­mitglied zur Mitwirkung an der Gemeinde­leitung aufgerufen, zum Beispiel indem es (meist ab 14 oder 16 Jahren) die Gemeinde­leitung wählt oder sich selbst zur Wahl stellt. In der katholischen Kirche liegt die Leitung einer Gemeinde u. a. beim Pfarrgemeinderat, in dem der Pfarrer allerdings eine stärkere Stellung (z. B. durch ein Einspruchsrecht) hat