Abt

wird der Vorsteher eines Klosters genannt. Er entscheidet in allen wichtigen organisatorischen Fragen. Darüber hinaus sorgt er auch für das geistliche Wohl der Mönche. Das Wort Abt hat hebräische Wurzeln und bedeutet »Vater«. In Frauen­klöstern heißt die Vorsteherin Äbtissin.