(hebr. Sohn bzw. Tochter des göttlichen Gebotes): Feier der Aufnahme in die jüdische Kultgemeinde. Ein jüdischer Junge wird mit dreizehn Jahren religionsmündig, ein jüdisches Mädchen bereits mit zwölf. Für einen Jungen bedeutet dies, dass er von nun an als vollwertiges Mitglied seiner jüdischen Gemeinde angesehen und zu der für die Durchführung eines Gottesdienstes erforderlichen Mindestzahl von zehn Männern hinzugezählt wird. Im nächsten Synagogengottesdienst nach seinem 13. Geburtstag wird er erstmals zum Lesen der Tora aufgerufen. Oft werden noch kleine Reden von den Jugendlichen gehalten, in denen sie auf den gelesenen Toraabschnitt eingehen und Dankesworte an Eltern und Lehrer richten. Ob Frauen und Mädchen zur Toralesung aufgerufen werden dürfen, ist in den verschiedenen Richtungen des Judentums umstritten. Im Anschluss an den Gottesdienst wird ein Familienfest mit Festessen, Musik und Tanz und natürlich mit Geschenken gefeiert.