Cuius regio, eius religio

Diese Kompro­miss­formel wurde 1555 auf dem Augsburger Reichs­tag festgeschrieben: Wer das Land regiert, soll den Glauben bestimmen. Untertanen, die einen Religionswechsel wollten, durften auswandern. (Landesherrliches Kirchenregiment)