(BGE) meint Vorstellungen zu einer regelmäßigen finanziellen Zuwendung, die allen Einzelpersonen einer Gesellschaft unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Lage und Bedürftigkeit zusteht. Das BGE soll deren Grundversorgung sichern, ihnen ein gewisses Maß an wirtschaftlicher Freiheit geben und (auch versteckte) Armut verhindern. Im Gegensatz zu Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld gilt das BGE bedingungslos und muss nicht zurückgezahlt werden. Die Idee wird seit Jahrzehnten kontrovers diskutiert. Befürworter sehen es z. B. als Mittel zur Bekämpfung von Armut und zur Förderung von Chancengleichheit – Gegner als Einladung zur Arbeitsverweigerung, als Form der Ungerechtigkeit oder als unfinanzierbare Utopie.