Mit Bezug auf die reformatorische Grundeinsichten Luthers und seine Lehre von der Rechtfertigung kann gesagt werden: Der (Heils-)Indikativ steht vor dem (Heils-)Imperativ. Damit ist gemeint, dass der Mensch nicht deshalb vor Gott als »gerecht« gilt, weil er der Aufforderung nachkommt, bestimmte Gebote zu erfüllen (= Imperativ, von lat. imperare: befehlen), sondern weil er bereits vor allem Tun – durch Gottes Gnade – als gerecht gilt (= Indikativ, von lat. indicare: anzeigen). Gleichwohl erwächst aus der Rechtfertigung (Indikativ) die Bereitschaft zum Tun des Guten (Imperativ).