Die Unterscheidung der evangelischen Landeskirchen in »intakt« und »zerstört« wurde von Vertretern der Bekennenden Kirche zur Zeit des Kirchenkampfes verwendet. Als »intakt« wurden diejenigen evangelischen Landeskirchen bezeichnet, deren Kirchenleitung nicht mehrheitlich von Deutschen Christen besetzt worden war. Dazu zählten die Landeskirchen Württembergs, Bayerns und Hannovers. »Zerstörte« Landeskirchen waren demgegenüber jene, in deren Kirchenleitung sich mehrheitlich Vertreter der Deutschen Christen befanden.