Kontingentflüchtling

werden in der deutschen Rechtssprache Flüchtlinge genannt, die im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen in festgelegter Anzahl (Kontingente) gleichmäßig auf die einzelnen Bundesländer verteilt werden. 1991 erhielten jüdische Emigranten aus der ehemaligen Sowjetunion die Möglichkeit, als Kontingentflüchtlinge nach Deutschland einzureisen. Die Regelung ging im neuen Zuwanderungsgesetz von 2005 auf. Die Zahl jüdischer Einwanderer war schon in den unmittelbaren Jahren davor stark zurückgegangen