Menschenrechte

sind die unveräußerlichen Rechte, die jedem Menschen von Natur aus (Naturrecht), einfach dadurch, dass er ein Mensch ist, zukommen, z. B. das Recht auf Leben und Unversehrtheit, Glaubens- und Gewissensfreiheit, Gleichheit, Eigentum, Widerstand gegen Unterdrückung, Freizügigkeit, Versammlungsfreiheit, freie Wahlen, Erwerbsmöglichkeit und gerechten Lohn sowie auf Bildung. Sie sind den staatlichen Rechten vorgeordnet. Wichtige Meilensteine in der Entwicklung der Menschenrechte sind: die amerikanische Unabhängigkeitserklärung mit den Virginia Bill of Rights, dem ältesten Menschenrechtskatalog (1776), die französische Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte (1789), die Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die Vollversammlung der Vereinten Nationen (1948) und die Unterzeichnung der europäischen Menschenrechtskonvention (1950), für deren Einhaltung der europäische Gerichtshof für Menschenrechte eingerichtet wurde. Umstritten ist,  inwieweit sie auf religiöse Vorstellungen zurückgehen. Auf der einen Seite gelten sie unabhängig von jeder verfassten Religion, auf der anderen Seite ist zu fragen, ob eine unverfügbare Menschenwürde unabhängig von Religion begründet werden kann. In jedem Fall stehen die Menschenrechte einem christlichen Menschenbild und christlicher Ethik (z. B. dem Dekalog) inhaltlich nahe.