Wer Sitz und Stimme im Reichstag besaß, gehörte zu den Reichsständen. Dies waren zur Zeit Martin Luthers mehr als 300 geistliche und weltliche Fürsten sowie freie Reichsstädte, Grafen und Ritterorden. Der Kaiser konnte die Reichsstandschaft auch solchen Personen verleihen, die über kein Territorium verfügten.