1521 fand in Worms ein von Kaiser Karl V. einberufener Reichstag statt, in dessen Rahmen Martin Luther vorgeladen und verhört wurde. Dieser war zuvor wegen seiner Lehren vom Papst exkommuniziert (d. h. von der Kirche und ihren Sakramenten ausgeschlossen) worden. Vor dem Reichstag sollte M. Luther seine Lehre widerrufen, weigerte sich aber, da seine Ansichten nicht aus der Bibel widerlegt worden seien. Daraufhin wurde über M. Luther und seine Anhänger die Reichsacht verhängt und seine Schriften wurden verboten.