sind Begründungen dafür, dass menschliche Embryonen zu schützen sind. »SKIP« ist ein Akronym aus den Anfangsbuchstaben folgender Argumente:
Speziesargument: Menschliche Embryonen besitzen Würde und sind schutzwürdig aufgrund ihrer Zugehörigkeit zur Spezies homo sapiens. Entscheidend ist also die biologische Einordnung.
Kontinuitätsargument: Es geht davon aus, dass sich ein Embryo kontinuierlich zum geborenen Menschen entwickelt und dass es dabei keine in ethischer Hinsicht relevanten qualitativen Einschnitte gibt.
Identitätsargument: Hier wird aus der Tatsache, dass ein geborener Mensch mit dem Embryo, aus dem er sich nach der Befruchtung entwickelt hat, in einer Identitätsbeziehung steht, geschlossen, dass bereits ein Embryo Menschenwürde besitzt – wie ein geborener Mensch.
Potenzialitätsargument: Nach diesem Argument besitzt bereits die befruchtete Eizelle die volle Potenzialität, sich zu einem geborenen Menschen und damit zu einer Person bzw. zu einem Subjekt zu entwickeln. Aufgrund dieses Potenzials muss der Embryo von Anfang an geschützt werden, auch wenn er zunächst typisch menschliche Eigenschaften, wie z. B. die Fähigkeit zur Selbstbestimmung, noch nicht ausgebildet hat.
SKIP-Argumente