UN-Behindertenrechtskonvention

Bei der UN-Generalversammlung 2006 wurde ein »Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung« verabschiedet, welches zwei Jahre später in Kraft trat. Dieser auch in Europa geltende völkerrechtliche Vertrag konkretisiert die allgemeinen Menschenrechte für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung.