Das Wormser Edikt bezeichnet den Erlass Kaiser Karls V., in dem kurz nach Martin Luthers Verhör vor dem Reichstag in Worms 1521 über Martin Luther die Reichsacht verhängt und das Lesen und die Verbreitung seiner Schriften (vgl. auch reformatorische Hauptschriften) verboten wurde. Jeder war verpflichtet, ihn an Rom auszuliefern, und es war verboten, ihn bei sich aufzunehmen.