Kirchengemeinderat
ist die Bezeichnung für die Personen, die eine Kirchengemeinde in der evangelischen Landeskirche in Württemberg und Baden leiten. In anderen Landeskirchen heißt diese Kirchengemeindeleitung z. B. Kirchenvorstand, Gemeindekirchenrat, Kirchgemeinderat, Presbyterium oder Ältestenkreis. Ihm gehören die von der Gemeinde gewählten Mitglieder und der Pfarrer/die Pfarrerin bzw. der Pastor/die Pastorin an. Da es in der evangelischen Kirche keine Unterscheidung der Gläubigen in Priester und Laien gibt, ist jedes vollwertige Gemeindemitglied zur Mitwirkung an der Gemeindeleitung aufgerufen, zum Beispiel indem es (meist ab 14 oder 16 Jahren) die Gemeindeleitung wählt oder sich selbst zur Wahl stellt. In der katholischen Kirche liegt die Leitung einer Gemeinde u. a. beim Pfarrgemeinderat, in dem der Pfarrer allerdings eine stärkere Stellung (z. B. durch ein Einspruchsrecht) hat